Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie durch Neubau, Nutzungsänderung oder Erweiterung von Gebäuden Mietwohnraum neu schaffen, der für Haushalte bestimmt ist, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Sie erhalten die Förderung für die Neuschaffung von Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Ihr Darlehen besteht aus einer Grundpauschale sowie einem Zusatzdarlehen für Die Höhe Ihres Darlehens hängt vom Einkommen, der Größe des Haushalts und dem Standort des Objekts ab. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Baubeginn beziehungsweise vor Abschluss eines Liefer- oder Leistungsvertrages bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen bei der Stadt- oder Kreisverwaltung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG