Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Modernisierungsmaßnahmen in und an Mietwohnraum in Mehrfamilienhäusern und Mieteinfamilienhäusern sowie Eigenheimen und zur Selbstnutzung bestimmten Eigentumswohnungen und den dazugehörigen Grundstücken. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt maximalEUR220.000 pro Wohnung oder Eigenheim. Ihr Darlehen muss mindestensEUR5.000 pro Wohnung betragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bei dem für Sie zuständigen Amt für Wohnungswesen der Stadt- oder Kreisverwaltung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG