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🏦 Kredit

ERP-Förderkredit fürKMUmit Haftungsfreistellung

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

fraueninternationalsenioren

Besonderheiten & Hinweise

Bei Vorhaben im Inland sind antragsberechtigt:
Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
Ihr Unternehmen muss grundsätzlich seit mindestens 2 Jahren am Markt aktiv sein.
Sie gelten als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) gemäßKMU-Definition derEUmit weniger als 250 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von höchstens 50 MillionenEURoder eine Jahresbilanzsumme von höc
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

Details

Förderart

🏦 Kredit

Förderquote

bis 30%

Fördergebiet

BerlinBundesweitBaden-WürttembergHessenHamburg

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

DieKfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland. Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen: Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Das bedeutet, dieKfWvereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 Prozent dieKfWund die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25 MillionenEURpro Vorhaben für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen und maximal 7,5 MillionenEURfür Betriebsmittel und Warenlager. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Ihr Kredit für Betriebsmittel und Warenlager die Summe von 2 MillionenEURübersteigt, ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt. Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an dieKfWBankengruppe weiter.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG