ERP-Förderkredit fürKMUmit Haftungsfreistellung
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
🏦 Kredit
Förderquote
bis 30%
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
DieKfW-Bankengruppe unterstützt gewerbliche Unternehmen, Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler bei der Finanzierung von Nachfolge und Vorhaben im In- und Ausland. Sie erhalten die Förderung als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zum Beispiel zur Finanzierung in den folgenden Bereichen: Für Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen) ist eine Haftungsfreistellung von 50 Prozent möglich. Das bedeutet, dieKfWvereinbart mit Ihrer Bank eine Risikoverteilung. Das Kreditausfallrisiko übernimmt mit 50 Prozent dieKfWund die restlichen 50 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften Sie zu 100 Prozent für die Rückzahlung. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25 MillionenEURpro Vorhaben für Investitionen, Übernahmen und Beteiligungen und maximal 7,5 MillionenEURfür Betriebsmittel und Warenlager. Sie können damit 100 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten finanzieren. Wenn Ihr Kredit für Betriebsmittel und Warenlager die Summe von 2 MillionenEURübersteigt, ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der Bilanzsumme der Unternehmensgruppe begrenzt. Sie stellen Ihren Antrag auf Förderung vor Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet Ihren Antrag an dieKfWBankengruppe weiter.
Rechtsgrundlagen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG