Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie in Ihren Aktivitäten als Trägerverein von Biologischen Stationen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der Bemessungsgrundlage und 100 Prozent für Arbeiten der EDV-Servicestelle. Für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage wird ein Stundensatz vonEUR79,39 zugrunde gelegt. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.10. für das Folgejahr bei der zuständigen Bezirksregierung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG