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💰 Zuschuss

Nachhaltige Waldbewirtschaftung in forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderung@wald-und-holz.nrw.de
📞
0251 917970
📞
0251 91797100
🔗
www.wald-und-holz.nrw.de
🔗
www.waldbauernlotse.nrw

Zielgruppen

forschungregionalsozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als forstwirtschaftlichen Zusammenschluss bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung von Waldflächen, die sich auf folgende nicht der Holzvermarktung zuzurechnende forstwirtschaftliche Maßnahmen erstrecken: Die Betreuungsdienstleistungen erfolgen unter Anwendung neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse und berücksichtigen langfristige Klimaveränderungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in Abhängigkeit von der Größe und dem Zertifizierungsgrad des Waldbesitzes 30 bis 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgtEUR2.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse, die von der Forstbehörde anerkannt beziehungsweise deren Satzung von der zuständigen Behörde genehmigt ist.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz werden nicht gefördert.
•Die Förderung erstreckt sich ausschließlich auf Betreuungsdienstleistungen, die für in Nordrhein-Westfalen gelegene Forstflächen erbracht werden.
•4.1 Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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foerderung@wald-und-holz.nrw.de
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0251 917970
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0251 91797100
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www.wald-und-holz.nrw.de
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www.waldbauernlotse.nrw

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