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💰 Zuschuss

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Infrastrukturrichtlinie

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Vor 30 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📞
023/1315
🔗
www.wirtschaft.nrw

Zielgruppen

forschungjugendregional

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) beim Ausbau der wirtschaftsnahen Infrastruktur und der Tourismusinfrastruktur sowie bei sonstigen Maßnahmen zur Behebung von Strukturproblemen. Sie bekommen die Förderung vor allem für Maßnahmen, deren Trägerstruktur interkommunal organisiert ist und/oder deren Finanzierung unter Beteiligung von privatem Kapital erfolgt, werden vorrangig gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der für Sie zuständigen Bezirksregierung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind die Träger der Maßnahmen, vor allem
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Ausgeschlossen von der Förderung sind Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung nicht nachgekommen sind.
•4.1 Zuwendungen werden nur für Vorhaben gewährt, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde, siehe Nummer 1.3 derVVzu §44LHOund Nummer 1.3 der VVG zu § 44LHO.
•Die Bewilligungsbehörde kann im Einzelfall unter den Voraussetzungen des jeweils geltenden Bewirtschaftungsschreibens des für Wirtschaft zuständigen Ministeriums einen Vorhabenbeginn im Zeitraum zwisc
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