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💰 Zuschuss

Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm – Gewerbliche Wirtschaft einschließlich Tourismusgewerbe

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Vor 8 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 50%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@nrwbank.de
📞
+49 211 917 414-800
📞
+49 211 917 414
📞
023/1315
🔗
www.nrwbank.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & IndustrieTourismus & Gastro

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) Investitionsvorhaben vor allem von kleinen und mittleren gewerblichen und touristischen Unternehmen sowie nichtinvestive Maßnahmen in ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze geschaffen oder gesichert werden. Sie erhalten die Förderung für Darüber hinaus können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen eine Förderung für Maßnahmen zur Beratung, Schulung sowie zur Markteinführung innovativer Produkte bekommen. Unabhängig von der Größe Ihres Unternehmens werden auch besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft gefördert. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt in den C-Fördergebieten für Die Höhe der Förderung beträgt in den D-Fördergebieten Die Höhe der Förderung für Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft liegt je nach Vorhaben zwischen maximal 30 bis maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Im Anwendungsbereich der „De-minimis“-Verordnung werden sowohl in C- als auch in D-Fördergebieten folgende Förderhöchstsätze gewährt: Im Anwendungsbereich der BKR-Bundesregelung Transformationstechnologien werden folgende Förderhöchstsätze gewährt: Förderfähige Ausgaben bei Investitionsvorhaben je geförderten Dauerarbeitsplatz sind Als kleines oder mittleres Unternehmen erhalten Sie bei nichtinvestiven Vorhaben Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an dieNRW.BANK.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die betriebliche Investitionen in Betriebsstätten im Land Nordrhein-Westfalen vornehmen.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten.
•4.1 Zuwendungsanträge müssen vor Beginn des Investitionsvorhabens bei derNRW.BANK auf formgebundenem Vordruck gestellt werden. Maßgebend für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs
•Als Beginn des Investitionsvorhabens ist der Beginn der Bauarbeiten oder der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages zu werten. Bei Baumaßnahmen gelten Planun

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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