Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie, wenn Sie Selbsthilfe-Kontaktstellen einrichten und unterhalten. Sie erhalten die Förderung für die Beschäftigung von Fachkräften und Personen, die im Sekretariat arbeiten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximalEUR15.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.10. für das folgende Kalenderjahr, als neue Selbsthilfe-Kontaktstelle spätestens 3 Monate vor dem beantragten Förderbeginn an die zuständige Bezirksregierung. Die untere Gesundheitsbehörde erhält eine Kopie des Antrags.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG