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💰 Zuschuss

Nachhaltige Waldbewirtschaftung in Waldgenossenschaften

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderung@wald-und-holz.nrw.de
📞
0251 917970
📞
0251 91797100
🔗
www.wald-und-holz.nrw.de
🔗
www.waldbauernlotse.nrw

Zielgruppen

regionalsozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaftProduktion & IndustrieSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Waldgenossenschaft bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen. Sie erhalten die Förderung für die folgenden forstwirtschaftlichen Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Der jährliche Höchstbetrag ist abhängig von Ihrer Hektar-Fläche und einem durchschnittlichen Betreuungszeitbedarf je Hektar. Der Höchstbetrag für Ihr zusätzlich eingestelltes Fachpersonal beträgtEUR60.000 pro Jahr je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (39 Wochenarbeitsstunden). Die Bagatellgrenze beträgtEUR2.000. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz, mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, deren Satzungen von der zuständigen Behörde genehmigt sind.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Keine Förderung erhalten Sie für
•Die Förderung erstreckt sich ausschließlich auf Betreuungsdienstleistungen, die für in Nordrhein- Westfalen gelegene Forstflächen erbracht werden.
•4.1 Zuwendungen dürfen nur gewährt werden, wenn

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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foerderung@wald-und-holz.nrw.de
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0251 917970
📞
0251 91797100
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www.wald-und-holz.nrw.de
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www.waldbauernlotse.nrw

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