Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Waldgenossenschaft bei der Inanspruchnahme von Betreuungsdienstleistungen zur nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen. Sie erhalten die Förderung für die folgenden forstwirtschaftlichen Maßnahmen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 90 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben. Der jährliche Höchstbetrag ist abhängig von Ihrer Hektar-Fläche und einem durchschnittlichen Betreuungszeitbedarf je Hektar. Der Höchstbetrag für Ihr zusätzlich eingestelltes Fachpersonal beträgtEUR60.000 pro Jahr je vollbeschäftigter sozialversicherungspflichtiger Arbeitskraft (39 Wochenarbeitsstunden). Die Bagatellgrenze beträgtEUR2.000. Bitte stellen Sie Ihren Antrag vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG