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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (EIP-Agri-NRW-RL)

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
eip.agrar@mlv.nrw.de
📞
0211 38431068
📞
021/2115
🔗
www.mlv.nrw.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Umsetzung der Europäischen Innovationspartnerschaft für Produktivität und Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aberEUR500.000 je Operationeller Gruppe. Die Höhe der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben vonKMUfür Maschinen, Instrumente und Ausrüstungsgegenstände einschließlich der dafür erforderlichen baulichen Anlagen ist in der Förderperiode 2023 bis 2027 begrenzt auf höchstensEUR300.000 je Innovationsprojekt. Dem Antragsverfahren ist ein Wettbewerbsverfahren vorgeschaltet. Reichen Sie Ihre Projektskizze bitte per E-Mail beim Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, werden Sie zur Antragstellung aufgefordert.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die OG müssen aus mindestens 2 Mitgliedern bestehen. Mindestens 1 Mitglied muss ein Unternehmen aus der land-, forstwirtschaftlichen oder gartenbaulichen Urproduktion sein. Weitere Mitglieder können s
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
eip.agrar@mlv.nrw.de
📞
0211 38431068
📞
021/2115
🔗
www.mlv.nrw.de

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