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💰 Zuschuss

Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen extremer Wetterereignisse im Privat- und Körperschaftswald (FöRl Extremwetterfolgen)

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderung@wald-und-holz.nrw.de
📞
0251 917970
📞
0251 91797100
🔗
www.wald-und-holz.nrw.de
🔗
www.wald.web.nrw.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Bewältigung der Folgen von Extremwetterereignissen auf Waldflächen. Sie erhalten die Förderung für Außerdem können Sie ein Wiederbewaldungsprämie zur Einleitung oder Ergänzung der Wiederbewaldung durch Pflanzung standortgerechter Baumarten erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zuschuss wird je nach Vorhaben als Festbetrags- oder Anteilsfinanzierung gewährt. Bei der Anteilsfinanzierung beträgt die Höhe des Zuschusses normalerweise 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Ihr Zuschuss beträgt maximalEUR50.000 pro Jahr. Bei forstwirtschaftlichen Zusammenschlüssen gilt diese Höchstgrenze für jedes einzelne Mitglied. Für den Bau von Nass- und Trockenlagern gilt keine Förderhöchstgrenze. Für Waldgenossenschaften nach dem Gemeinschaftswaldgesetz erhöht sich die Förderhöchstgrenze umEUR2.500 je angefangene 50 Hektar Mitgliedsfläche. Die Bagatellgrenze beträgt Richten Sie Ihren Antrag richte bitte an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind
•4.1 Zuwendungen können nur für Maßnahmen gewährt werden, die unmittelbar in Zusammenhang mit der Bewältigung von Schäden durch Extremwetterereignisse und deren Folgen stehen, einschließlich der Wieder
•4.2 Bei der Förderung von Maßnahmen in Schutzgebieten (Naturschutzgebiete, FFH-Gebiete, Gebiete innerhalb der Gebietskulisse der Warburger Vereinbarung sowie gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 d

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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foerderung@wald-und-holz.nrw.de
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