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💰 Zuschuss

Förderung wettbewerbsfähiger Holzvermarktungsstrukturen (HOMA)

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderung@wald-und-holz.nrw.de
📞
0251 917970
📞
0251 91797100
🔗
www.wald-und-holz.nrw.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen eigenständiger, nichtstaatlicher Holzvermarktung. Die Förderung erhalten Sie für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an den Landesbetrieb Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie in begründeten Einzelfällen auch natürliche Personen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•4.1 Zuwendungen gemäß Nummer 2.1 dürfen nur gewährt werden, wenn mindestens fünf Forstliche Zusammenschlüsse vor Antragstellung schriftlich erklärt haben, dass sie die Absicht haben, über die noch zu
•4.2 Zuwendungen gemäß Nummer 2.2 und 2.3 dürfen nur gewährt werden, wenn die Fläche oder der nachhaltige jährliche Hiebssatz (Forsteinrichtung) der vertraglich an den Zuwendungsempfänger gebundenen fo
•4.3 Zuwendungen nach Nummer 2.3 dürfen nur gewährt werden, wenn der Zuwendungsempfänger nach einem anerkannten Chain of Custody (CoC) Zertifizierungssystem (PEFC, FSC, Naturland oder vergleichbar) zer

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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foerderung@wald-und-holz.nrw.de
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0251 917970
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0251 91797100
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