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💰 Zuschuss

ESF-Förderrichtlinie 2021–2027

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

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Förderquote

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Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

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021-2027
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www.mags.nrw

Zielgruppen

behindertefraueninternationalmigrantenregionalsozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BildungBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Wesentlichen Vorhaben der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie Vorhaben im Bereich Aus- und Weiterbildung und der Inklusion. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage unterschiedlicher Einzelprogramme in folgenden Prioritätsachsen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie – wenn keine abweichenden programmspezifischen Regelungen getroffen wurden – bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie die Maßnahme durchführen. Die Regionalagenturen informieren die regionalen Akteure über die Ausrichtung derEU-Strukturfonds und die damit verbundene Landespolitik. Aktuelle Informationen zu Förderinstrumenten, Projektaufrufen, Antragsverfahren und Förderkonditionen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.

Besonderheiten & Hinweise

•Die Förderung ist an die folgenden Bedingungen geknüpft:
•Weitere Ausnahmen von denVV/VVG zu § 44LHOsind im Programmteil programmspezifisch geregelt.
•1.4.1 Bagatellgrenzen bei Bewilligungen
•Die nach Nummer 1.1VVzu § 44LHOvorgesehenen Bagatellgrenzen für die Bewilligung von Zuwendungen kommen nicht zur Anwendung, soweit im Programmteil keine andere Regelung getroffen ist.
•Die Bagatellgrenze gemäß Nummer 1.1 VVG zu § 44LHOkommt zur Anwendung. Hiervon ausgenommen sind die Programme unter den Nummern 2.1, 2.3, 2.4, 2.5, 4.4, 5.2 und 6.5.

Rechtsgrundlagen

ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 Förderdatenbank - Förderprogramme - ESF-Förderrichtlinie

ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 Förderart: Zuschuss Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz

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