Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) im Wesentlichen Vorhaben der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik sowie Vorhaben im Bereich Aus- und Weiterbildung und der Inklusion. Sie erhalten die Förderung auf Grundlage unterschiedlicher Einzelprogramme in folgenden Prioritätsachsen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme. Ihren Antrag auf Förderung stellen Sie – wenn keine abweichenden programmspezifischen Regelungen getroffen wurden – bei der Bezirksregierung, in deren Bezirk Sie die Maßnahme durchführen. Die Regionalagenturen informieren die regionalen Akteure über die Ausrichtung derEU-Strukturfonds und die damit verbundene Landespolitik. Aktuelle Informationen zu Förderinstrumenten, Projektaufrufen, Antragsverfahren und Förderkonditionen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen.
ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 Förderdatenbank - Förderprogramme - ESF-Förderrichtlinie
ESF-Förderrichtlinie 2021–2027 Förderart: Zuschuss Förderbereich: Umwelt- & Naturschutz