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💰 Zuschuss

Beschäftigtentransfer (Förderung von Transfergesellschaften)

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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mail@gib.nrw.de
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k.nink@gib.nrw.de
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n.vanlieshaut@gib.nrw.de
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r.burger@gib.nrw.de
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+49 2041 767-0
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+49 2041 767-299
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041 767-0
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www.mags.nrw
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www.regionalagenturen.nrw.de

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zusätzlich zur Förderung der Arbeitsagentur die Kosten für Personal für Beratung (herausgehobene Projektmitarbeit) und flankierende Tätigkeiten (Projektmitarbeit) im Rahmen einer Transfergesellschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe führt die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B. vor Antragstellung gemeinsam mit der Regionalagentur, dem Transferträger, dem abgebenden Unternehmen und der Arbeitsagentur ein Erstgespräch. In der 2. Stufe erfolgen die Antragstellung und Beratung über die zuständige Regionalagentur und die G.I.B. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.

Zielgruppen

regionalsozial

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen, die
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Weitere Ausnahmen von denVV/VVG zu § 44LHOsind im Programmteil programmspezifisch geregelt.
•1.4.1 Bagatellgrenzen bei Bewilligungen
•Die nach Nummer 1.1VVzu § 44LHOvorgesehenen Bagatellgrenzen für die Bewilligung von Zuwendungen kommen nicht zur Anwendung, soweit im Programmteil keine andere Regelung getroffen ist.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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