Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert zusätzlich zur Förderung der Arbeitsagentur die Kosten für Personal für Beratung (herausgehobene Projektmitarbeit) und flankierende Tätigkeiten (Projektmitarbeit) im Rahmen einer Transfergesellschaft. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, aber Die Förderung ist auf 12 Monate begrenzt. Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe führt die Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH – G.I.B. vor Antragstellung gemeinsam mit der Regionalagentur, dem Transferträger, dem abgebenden Unternehmen und der Arbeitsagentur ein Erstgespräch. In der 2. Stufe erfolgen die Antragstellung und Beratung über die zuständige Regionalagentur und die G.I.B. Die Bewilligung erfolgt durch die zuständige Bezirksregierung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission