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💰 Zuschuss

100 zusätzliche Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@mags.nrw.de
📞
0211 8555
📞
0211 8553211
🔗
www.mags.nrw

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Bundesagentur für Arbeit die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung. Sie als Träger der beruflichen Bildung beraten die Jugendlichen in ihrer Berufswahl, schließen mit ihnen den Ausbildungsvertrag ab und begleiten sie sowie die beteiligten Betriebe während der gesamten Ausbildungszeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR800,00 je Ausbildungsplatz und Monat. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate. Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit und beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Zielgruppen

behindertejugendsozial

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Sie als Träger der beruflichen Bildung in Nordrhein-Westfalen.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Weitere Ausnahmen von denVV/VVG zu § 44LHOsind im Programmteil programmspezifisch geregelt.
•1.4.1 Bagatellgrenzen bei Bewilligungen
•Die nach Nummer 1.1VVzu § 44LHOvorgesehenen Bagatellgrenzen für die Bewilligung von Zuwendungen kommen nicht zur Anwendung, soweit im Programmteil keine andere Regelung getroffen ist.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandwerkIT & SoftwareSozialunternehmen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

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poststelle@mags.nrw.de
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