Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und der Bundesagentur für Arbeit die betriebliche Ausbildung junger Menschen mit Behinderung. Sie als Träger der beruflichen Bildung beraten die Jugendlichen in ihrer Berufswahl, schließen mit ihnen den Ausbildungsvertrag ab und begleiten sie sowie die beteiligten Betriebe während der gesamten Ausbildungszeit. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR800,00 je Ausbildungsplatz und Monat. Die Förderdauer beträgt maximal 24 Monate. Informationen erhalten Sie bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit und beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Katastrophenschutzverfahren der Union (2021–2027)
Europäische Kommission