Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Die Film- und Medienstiftung Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt Sie als Unternehmen bei Vorhaben der Film- und Medienkultur sowie der Medienwirtschaft. Die Förderung bezieht sich auf die folgenden Bereiche: Sie erhalten die Förderung je nach Art Ihres Vorhabens als Zuschuss oder als Darlehen. Die Höhe der Förderung hängt von der Art und dem Umfang Ihres Vorhabens ab und kann zwischen 30 und 80 Prozent Ihrer nachgewiesenen Kosten betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens per E-Mail und postalisch an die Film- und MedienstiftungNRW.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG