Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune bei der Umsetzung von frühkindlichen Bildungsangeboten für Kinder und Familien mit Einwanderungsgeschichte. Sie erhalten die Förderung in folgenden Programmteilen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR33.300 pro Jahr. Die Ausgaben für die Grundqualifizierung der Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter dürfen einen Betrag von jeweilsEUR7.300 nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch bis zum 31.1. des jeweiligen Haushaltsjahrs an die Bezirksregierung Arnsberg, Kompetenzzentrum für Integration (KfI), Dezernat 36.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG