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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur Durchführung des Landesprogramms „Integrationschancen für Kinder und Familien“

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
foerderung36-2@bezreg-arnsberg.nrw.de
📞
02931 822900
📞
02931 8246051
🔗
www.bra.nrw.de

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Kommune bei der Umsetzung von frühkindlichen Bildungsangeboten für Kinder und Familien mit Einwanderungsgeschichte. Sie erhalten die Förderung in folgenden Programmteilen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss zu Personal- und Sachausgaben. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zuEUR33.300 pro Jahr. Die Ausgaben für die Grundqualifizierung der Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter dürfen einen Betrag von jeweilsEUR7.300 nicht übersteigen. Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch bis zum 31.1. des jeweiligen Haushaltsjahrs an die Bezirksregierung Arnsberg, Kompetenzzentrum für Integration (KfI), Dezernat 36.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Kreise und kreisfreie Städte, in denen ein Kommunales Integrationszentrum eingerichtet ist.
•Die Fördermittel können an Träger entsprechender Bildungseinrichtungen weitergeleitet werden.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Die Bewilligung erfolgt unter folgenden Voraussetzungen:
•4.1 Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der teilnehmenden Trägerin oder dem teilnehmenden Träger entsprechend der Muster gemäß der Anlagen

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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foerderung36-2@bezreg-arnsberg.nrw.de
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