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💰 Zuschuss

Zuwendungen für Investitionen für zusätzliche Plätze in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege (Investitionsrichtlinie Kindertagesbetreuung)

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
🔗
www.lwl-landesjugendamt.de
🔗
www.lvr.de

Zielgruppen

internationaljugendmigrantensozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, durch die zusätzliche Plätze geschaffen werden. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen erhalten Sie die Förderung für Im Bereich der Kindertagespflege erhalten Sie die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Stellen Sie als örtliches Jugendamt Ihren Antrag bitte entsprechend den von der obersten Landesjugendbehörde festgesetzten Terminen bei den Landesjugendämtern im Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände als Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Die Gemeinden und Gemeindeverbände leiten die Förderung an die Einrichtungen beziehungsweis
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Für Grundstückserwerb erhalten Sie keine Förderung.
•4.1 Förderung der Kindertageseinrichtungen
•Es können Kindertageseinrichtungen berücksichtigt werden, die nach dem Kinderbildungsgesetz vom 3. Dezember 2019 (GV.NRW. S. 894, ber. 2020 S. 77) in der jeweils geltenden Fassung gefördert werden kön

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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www.lwl-landesjugendamt.de
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www.lvr.de

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