Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Investitionsmaßnahmen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege, durch die zusätzliche Plätze geschaffen werden. Im Bereich der Kindertageseinrichtungen erhalten Sie die Förderung für Im Bereich der Kindertagespflege erhalten Sie die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt Stellen Sie als örtliches Jugendamt Ihren Antrag bitte entsprechend den von der obersten Landesjugendbehörde festgesetzten Terminen bei den Landesjugendämtern im Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG