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💰 Zuschuss

GreenEconomy.IN.NRW – Innovationen in Umweltwirtschaft, Circular Economy und Klimaanpassung

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de
📧
c.schorn@fz-juelich.de
📧
d.augner@fz-juelich.de
📞
02461 6184120
📞
021/1060
🔗
www.efre.nrw.de
🔗
www.in.nrw
🔗
www.ptj.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & LogistikProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage derEFRE/JTF-RahmenrichtlinieNRWbei Forschungs-, Innovations- und Entwicklungsvorhaben zum Klima- und Umweltschutz, zur Ressourcenschonung, zirkulären Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel. Sie erhalten die Förderung bevorzugt für Kooperationsvorhaben im vorwettbewerblichen Bereich in folgenden Themenschwerpunkten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von maximal 36 Monaten. Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst reichen Sie bitte Ihre Projektskizze über dasSubmission Toolzu festgelegten Einreichungsterminen bei der InnovationsförderagenturNRW(IN.NRW) ein. Wird Ihre Projektskizze positiv bewertet, können Sie Ihren Antrag über dasEFRE-Online-Portal bei der InnovationsförderagenturNRWstellen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
•Als Großunternehmen werden Sie nur bei einer Kooperation mit kleinen und mittelständischen Unternehmen gefördert.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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greeneconomy.in.nrw@fz-juelich.de
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c.schorn@fz-juelich.de
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d.augner@fz-juelich.de
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