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🏦 Kredit

NRW.Mikrodarlehen

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Datenstand: Vor 8 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@nrwbank.de
📧
mikrodarlehen@nrwbank.de
📞
+49 211 917 414-800
📞
+49 211 917 414
📞
023/2831
🔗
www.nrwbank.de
🔗
www.startercenter.nrw
🔗
www.kundenportal.nrwbank.de

Zielgruppen

frauenmigranten

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit einem Mikrokredit bei der Gründung und Weiterentwicklung eines normalerweise Kleinstunternehmens. Sie erhalten dasNRW.Mikrodarlehen für Sie erhalten die Förderung vor allem dann, wenn Sie Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent Ihres Finanzbedarfs decken. Der Höchstbetrag liegt beiEUR50.000. DasNRWMikrodarlehen können Sie zweimal erhalten, beim 2. Mal nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung durch ein STARTERCENTERNRWwahrgenommen haben. Anschließend können Sie die vom STARTERCENTER geprüften Antragsunterlagen zusammen mit der Stellungnahme des STARTERCENTERS über das Kundenportal bei derNRW.BANK einreichen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt), die im Bereich der gewerblichen Wirtschaft oder der freien
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
•Voraussetzungen für die Förderung sind:
•Das Vorhaben muss einen dauerhaften Erfolg erwarten lassen. Nebenerwerbsgründungen sollen innerhalb von drei Jahren zum Vollerwerb führen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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mikrodarlehen@nrwbank.de
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