Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie mit einem Mikrokredit bei der Gründung und Weiterentwicklung eines normalerweise Kleinstunternehmens. Sie erhalten dasNRW.Mikrodarlehen für Sie erhalten die Förderung vor allem dann, wenn Sie Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent Ihres Finanzbedarfs decken. Der Höchstbetrag liegt beiEUR50.000. DasNRWMikrodarlehen können Sie zweimal erhalten, beim 2. Mal nur für Erweiterungs- und Wachstumsvorhaben. Bevor Sie Ihren Antrag stellen, müssen Sie eine Beratung durch ein STARTERCENTERNRWwahrgenommen haben. Anschließend können Sie die vom STARTERCENTER geprüften Antragsunterlagen zusammen mit der Stellungnahme des STARTERCENTERS über das Kundenportal bei derNRW.BANK einreichen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG