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🏦 Kredit

NRW.BANK.Gründung und Wachstum

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Datenstand: Vor 12 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@nrwbank.de
📞
+49 211 917 414-800
📞
+49 211 917 414
📞
023/2831
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www.nrwbank.de
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Zielgruppen

frauenjugendsenioren

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & Software

Beschreibung

DieNRW.BANK unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer, als kleines und mittleres Unternehmen (KMU) oder als Freiberuflerin und Freiberufler bei der Finanzierung Ihres Vorhabens. Planen Sie ein Vorhaben in bestimmten Fördergebieten inNRWoder sind Sie ein junges Unternehmen, das weniger als 5 Jahre am Markt aktiv ist, können Sie besonders günstige Zinsen erhalten. Sie erhalten das Darlehen für Als etabliertes Unternehmen (ab 5 Jahren) können Sie die Förderung für Vorhaben außerhalb Nordrhein-Westfalens nutzen, wenn dabei ein positiverNRW-Effekt zu erwarten ist. Sie erhalten die Förderung als Darlehen. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zuEUR10 Millionen. Damit können Sie bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel finanzieren. Als Unternehmen können Sie für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen abEUR125.000 eine 50-prozentige Haftungsfreistellung für Ihre Hausbank beantragen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte Beginn Ihres Vorhabens bei Ihrer Hausbank. Diese leitet ihn an dieNRW.BANK weiter.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer (auch im Nebenerwerb), Angehörige der Freien Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU).
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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