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💰 Zuschuss

Maßnahmen zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen im Rheinischen Revier

Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 100%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
ptj-struktur@fz-juelich.de
📞
030 20199473
📞
0247 10923
🔗
foerderportal.bund.de

Zielgruppen

forschungregional

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBildungDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & Software

Beschreibung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt Ihr Forschungs- und Entwicklungsprojekt zu einem Innovationsfeld im Rheinischen Revier. Gefördert werden verbindlich zusammenarbeitende regionale Verbünde aus wissenschaftlichen Partnerinnen und Partnern, Unternehmen sowie weiteren Einrichtungen, die Konzepte für einen nachhaltigen, innovationsbasierten Strukturwandel entwickeln und umsetzen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise 3 Jahren. Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte per E-Mail eine Skizze bei dem Projektträger Jülich (PtJ) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Skizze aufgefordert, ein Konzept für die Förderung vorzulegen. Für die Erstellung Ihres förmlichen Förderantrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Weitere Voraussetzungen:
•Die Verbundpartner müssen grundsätzlich im Rheinischen Revier, Nordrhein-Westfalen, in den Fördergebieten des InvKG angesiedelt sein und das Vorhaben muss dort seine Wirkung entfalten. Zu den Förderge
•Die Partner eines Verbundprojekts regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung. Alle Verbundpartner, auch Forschungseinrichtungen im Sinne von Artikel 2 (Nummer 83)AGVO,
•Vor der Förderentscheidung über ein Verbundprojekt muss eine grundsätzliche Übereinkunft über weitere vomBMBFvorgegebene Kriterien nachgewiesen werden (vergleicheBMBF-Vordruck Nummer 0110).6)

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

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