Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Durchführung von Investitionsmaßnahmen an herausragenden Sportstätten des Landes. Gefördert werden Vorhaben an der Sportstätteninfrastruktur für den Hochleistungssport, an Zuschauersportanlagen im besonderen Landesinteresse, Sportschulen, Pferderennbahnen sowie an der begleitenden sportfachlich notwendigen Infrastruktur (unter anderem Unterkünfte und Verpflegungseinrichtungen). Im Einzelnen bekommen Sie die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Der Zuschuss beträgt normalerweise maximal 80 Prozent, im Einzelfall bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für nicht kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller muss die Höhe des Zuschusses mehr alsEUR2.000 betragen, für kommunale Antragstellerinnen und Antragsteller mehr alsEUR12.500. Richten Sie Ihren Antrag bitte elektronisch und in zweifacher schriftlicher Ausfertigung an die zuständige Bezirksregierung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG