Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Verein oder Initiative bei Maßnahmen, die einen Mehrwert für das gesellschaftliche Miteinander haben oder sich am Prinzip der Gemeinnützigkeit orientieren. Sie erhalten die Förderung im Rahmen von thematischen Schwerpunkten, die zu Beginn des Förderjahres bekanntgegeben werden. Schwerpunkt im Jahr 2022 ist „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“. Zu den förderfähigen Vorhaben gehören zum Beispiel nachbarschaftliche Sommefeste und auch Vorhaben, die Geflüchteten das Ankommen in der neuen Umgebung erleichtern. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe Ihres Zuschusses beträgtEUR1.000 für höchstens 1 Projekt. Die förderfähigen Gesamtausgaben müssen mindestensEUR1.000 betragen (Bagatellgrenze). Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens bis zum 1.11. des jeweiligen Haushaltsjahres über das Onlineportal der Engagementförderung. Bewilligungsbehörden sind die Kreise, kreisfreien Städte oder die Städteregion Aachen, abhängig davon, wo Sie Ihr Vorhaben umsetzen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)
Bauprogramm des Bundes in der Kinder- und Jugendhilfe
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
Horizont Europa – Programm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschung und Ausbildung (Euratom-Programm)
Europäische Kommission
Förderung von Bundessportfachverbänden (Förderrichtlinien Verbände – FRV)
Bundesministerium des Innern (BMI)
Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)