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💰 Zuschuss

Wiederaufbau nach Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 (Förderrichtlinie Wiederaufbau Nordrhein-Westfalen)

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@mhkbd.nrw.de
📞
0211 46844994
📞
022/2472
🔗
www.nrwbank.de
🔗
www.mhkbd.nrw
🔗
www.wiederaufbau.nrw

Zielgruppen

kulturregionalsozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaftLandwirtschaftMobilität & LogistikSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei der Beseitigung hochwasserbedingter Schäden sowie beim Wiederaufbau von Anlagen, Gebäuden, Gegenständen und öffentlicher Infrastruktur, die durch den Starkregen und das Hochwasser im Juli 2021 beschädigt worden sind. Sie erhalten die Aufbauhilfe für die Beseitigung von Schäden Außerdem erhalten Sie die Aufbauhilfe für Einkommenseinbußen aufgrund einer Unterbrechung der Geschäftstätigkeit. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten. In besonderen Schadensfällen kann die Aufbauhilfe bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Für Schäden am Hausrat beträgt die Aufbauhilfe pauschal Für Schäden am Vereinsinventar beträgt die Aufbauhilfe pauschalEUR15.000. Berücksichtigt werden Schäden abEUR5.000 (das gilt nicht bei Schäden am eigenen Hausrat), bei nichtkommunalen Trägern abEUR2.000. Sie können bereits vor der Antragstellung, frühestens am 1.7.2021, mit der Beseitigung Ihrer Schäden begonnen haben. Reichen Sie bitte Ihren Antrag wie folgt ein:

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Angehörige der Freien Berufe, Selbstständige, Unternehmen, Landwirtinnen und Landwirte, Kommunen, öffentliche Einrichtungen, Vereine und Verbände.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Sie bekommen keine Förderung
•Sie bekommen keine Förderung für Schäden an Gebäuden, die
•Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen,

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Zum Antrag →Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@mhkbd.nrw.de
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0211 46844994
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