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💰 Zuschuss

Nachhaltige Modernisierung ländlicher Infrastruktur (FöRL Wirtschaftswege)

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📞
020/2220
🔗
www.bra.nrw.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur nachhaltigen Modernisierung zentraler ländlicher Infrastruktur auf der Grundlage geförderter oder durch die Bewilligungsbehörde anerkannter ländlicher Wegenetzkonzepte. Hierzu gehören vor allem Verbindungs- und Hauptwirtschaftswege. Gefördert werden Sie erhalten die Förderung als Zuschuss Die Höhe des Zuschusses beträgt 60 Prozent, bei Vorhaben gemäß regionaler LEADER-Entwicklungsstrategie 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens aberEUR500.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung, Dezernat 33.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden, Teilnehmergemeinschaften nach dem Flurbereinigungsgesetz und Wasser- und Bodenverbände.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•2.3.1 Die Vorhaben können in Orten oder Ortsteilen (zusammenhängend bebauter Siedlungsbereich) mit bis zu 10 000 Einwohnern gefördert werden.
•2.3.2 Die Förderung erfolgt ausschließlich innerhalb der imNRW-Programm „Ländlicher Raum 2014-2020“ definierten Gebietskulisse „Ländlicher Raum“ (www.gisile.nrw.de).

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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