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💰 Zuschuss

Förderung im Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsbereich (FEI-Richtlinie)

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@mwike.nrw.de
📞
0211 617720
📞
023/1315
🔗
www.nrwbank.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

DigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Einzel- und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Hochschulen im Bereich einer wirtschaftlichen Tätigkeit und auch Kooperationen von Unternehmen mit Forschungseinrichtungen und Hochschulen. Sie bekommen die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art des Vorhabens und von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller. Sie beträgt für der zuwendungsfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR25.000. Die Förderung erfolgt im Rahmen von Wettbewerben und themenorientierten Aufrufen. Im Einzelfall und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel können Vorhaben unabhängig von Aufrufen gefördert werden. Ihren Antrag stellen Sie normalerweise vor Beginn der Maßnahme. Ansprechpartner sowie Anschriften von Antrags- und Bewilligungsstellen finden Sie in den jeweiligen Wettbewerbsaufrufen und themenorientierten Aufrufen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Unternehmen, Vereine, Stiftungen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen für Forschung und für Wissensverbreitung wie Hochschulen, Forschungsin
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden Unternehmen in Schwierigkeiten sowie Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung derEUnicht nachgekommen sind.
•4.1 Förderkulisse
•Gefördert werden Vorhaben im Bereich von Forschung, Entwicklung und Innovation, die in Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden. Bei Verbundvorhaben, die über Wettbewerbsverfahren im Rahmen desEFRE/JTF

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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