Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans bei der Jugendarbeit und gewährt Ihnen Zuwendungen zu Leistungen in den Bereichen der Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung insbesondere für die folgenden Bereiche: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.12. für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise beim zuständigen Landesjugendamt.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG