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💰 Zuschuss

Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJPNRW)

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
post@lvr.de
📞
0221 8090
📞
0221 8092200
🔗
www.mkjfgfi.nrw

Zielgruppen

internationaljugendmigrantensozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage des Kinder- und Jugendförderplans bei der Jugendarbeit und gewährt Ihnen Zuwendungen zu Leistungen in den Bereichen der Jugendhilfe. Sie erhalten die Förderung insbesondere für die folgenden Bereiche: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der jeweiligen Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens 1.12. für das folgende Kalenderjahr beim zuständigen Landschaftsverband beziehungsweise beim zuständigen Landesjugendamt.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind normalerweise Träger der freien Jugendhilfe mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sowie örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•3.1 Die Zuwendungsvoraussetzungen ergeben sich aus Nummer 3 der jeweiligen Einzelförderrichtlinie.
•3.2 Zu Sachausgaben zählen auch Ausgaben für Honorarkräfte sowie Ausgaben nach § 8Abs.1 Viertes Buch Sozialgesetzbuch – Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung – in der Fassung der Bekanntm
•3.3 Bürgerschaftliches Engagement in der Form von freiwilligen, unentgeltlichen Arbeiten kann bei der Förderung nach diesen Richtlinien auf der Grundlage der jeweils geltenden Fassung der Richtlinie z

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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