Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
—
Förderquote
—
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Einrichtung der Familienbildung bei der Durchführung von kostenlosen Bildungsveranstaltungen und Kursen für besondere familiäre Zielgruppen, für Familien in besonderen Belastungssituationen sowie für Eltern im 1. Lebensjahr des Kindes. Sie erhalten die Förderung im Rahmen der folgenden Richtlinien: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim zuständigen Landesjugendamt im Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Für den Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.12. für das Folgejahr ein.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG