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💰 Zuschuss

Förderung anerkannter Einrichtungen der Familienbildung in Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
🔗
www.lvr.de

Zielgruppen

jugendmigrantensozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Einrichtung der Familienbildung bei der Durchführung von kostenlosen Bildungsveranstaltungen und Kursen für besondere familiäre Zielgruppen, für Familien in besonderen Belastungssituationen sowie für Eltern im 1. Lebensjahr des Kindes. Sie erhalten die Förderung im Rahmen der folgenden Richtlinien: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim zuständigen Landesjugendamt im Landschaftsverband Rheinland (LVR) oder im Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL). Für den Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien reichen Sie Ihren Antrag bitte bis spätestens zum 1.12. für das Folgejahr ein.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Träger von anerkannten Einrichtungen der Familienbildung.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•1.4.1 Die Förderung wird gewährt für die Teilnahme von Personen aus besonderen familiären Zielgruppen an Mehrtagesveranstaltungen, Kursen sowie offenen Treffs beziehungsweise Maßnahmen.
•Die besonderen familiären Zielgruppen können je nach den Anforderungen und Bedarfen des Sozialraums variieren. Insbesondere können die Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgenden Zielgruppen angehören:
•a) Familien aus Gebieten mit unterdurchschnittlicher Sozial- und Infrastruktur;

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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www.lvr.de

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