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💰 Zuschuss

Zuwendungen für Mehrgefahrenversicherungen (Richtlinien Mehrgefahrenversicherung – RL MGV)

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

regional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der Landwirtschaft sowie des Garten- und Weinbaus mit Betriebssitz und Flächen in Nordrhein-Westfalen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind unter anderem landwirtschaftliche, garten- und weinbauliche Unternehmen, bei denen die Kapitalbeteiligung der öffentlichen Hand mehr als 25 Prozent des Eigenkapit
4.1 Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Versicherungen, die folgende Regelungen beinhalten:
a) Selbstbehalt mindestens 20 Prozent,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 50%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines und mittleres landwirtschaftliches, garten- oder weinbauliches Unternehmen bei Ihren Ausgaben für Versicherungsprämien für von Ihnen in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftete Flächen im Freilandgartenbau (Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse, Obst- und Weinbau), die mindestens 2 der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abdecken. Sie erhalten die Förderung bei einem neu abgeschlossenen Mehrgefahrenversicherungsvertrag wie auch bei Erweiterung von bereits bestehenden Versicherungsverträgen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens jährlich bis zum 15.5. schriftlich und elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Legen Sie Ihrem Antrag bitte das Angebot eines Versicherungsunternehmens bei.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG