Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 50%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als kleines und mittleres landwirtschaftliches, garten- oder weinbauliches Unternehmen bei Ihren Ausgaben für Versicherungsprämien für von Ihnen in Nordrhein-Westfalen bewirtschaftete Flächen im Freilandgartenbau (Zierpflanzen, Baumschule, Stauden, Gemüse, Obst- und Weinbau), die mindestens 2 der witterungsbedingten Risiken Hagel, Frost, Sturm und Starkregen abdecken. Sie erhalten die Förderung bei einem neu abgeschlossenen Mehrgefahrenversicherungsvertrag wie auch bei Erweiterung von bereits bestehenden Versicherungsverträgen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der jährlichen Versicherungsprämie. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR500,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn Ihres Vorhabens jährlich bis zum 15.5. schriftlich und elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen. Legen Sie Ihrem Antrag bitte das Angebot eines Versicherungsunternehmens bei.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG