Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als private Hilfsorganisation, die bei Unglücksfällen und öffentlichen Notständen, Großeinsatzlagen und Katastrophen mitwirkt. Sie erhalten die Förderung für nichtinvestive Ausgaben, die bei der Durchführung von Übungen, bei Ausbildungsmaßnahmen und auch bei Ihrer Verwaltung entstehen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt je EinsatzeinheitEUR19.200 und je WasserrettungszugEUR19.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 31.10. des Vorjahres an die zuständige Bezirksregierung.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG