Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Zielgruppen
Besonderheiten & Hinweise
Details
Förderart
💰 Zuschuss
Fördergebiet
Geeignete Phasen
Unternehmensgrößen
Branchen
Beschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Inklusionsbetrieb nach § 215 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, wenn Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, höchstens jedochEUR20.000 pro neu geschaffenem Arbeitsplatz. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beziehungsweise Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).
Rechtsgrundlagen
§ 215 Sozialgesetzbuch
§ 25 Abs. 1 TTDSG
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