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💰 Zuschuss

Integration unternehmen! – Investive Förderung von Inklusionsbetrieben

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

behinderteinternationalmigrantensozial

Besonderheiten & Hinweise

Sie sind antragsberechtigt als Integrationsunternehmen und Inklusionsbetrieb im Sinne des § 215 Absatz 1 Sozialgesetzbuch (SGB) IX sowie als deren Rechtsträger, falls diese rechtlich unselbstständig s
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
4.1 Zuwendungen können gewährt werden zur Einrichtung von zusätzlichen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplätzen in Inklusionsbetrieben für schwerbehinderte Menschen gem. § 215SGBIX in Nordrhein-W
4.2 Der Zuwendungsempfangende muss über das Eigentum an dem Grundstück, auf dem die Baumaßnahme vorgenommen wird beziehungsweise für das die Beschaffung erfolgen soll, verfügen.
Dem Eigentum sind Erbbaurechte, Pacht-, Miet- oder sonstige Nutzungsrechte, die mindestens für die Dauer der Zweckbindungsfrist gelten, gleichgestellt.

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Inklusionsbetrieb nach § 215 Sozialgesetzbuch (SGB) IX, wenn Sie zusätzliche Arbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen einrichten. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 80 Prozent Ihrer förderfähigen Ausgaben, höchstens jedochEUR20.000 pro neu geschaffenem Arbeitsplatz. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme beim Landschaftsverband Rheinland (LVR) beziehungsweise Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL).

Rechtsgrundlagen

§ 215 Sozialgesetzbuch

§ 25 Abs. 1 TTDSG