Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR12.800. Richten Sie Ihren Antrag bitte in zweifacher schriftlicher und digitaler Form an die zuständige Bezirksregierung.
§ 2 Absatz
Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und San