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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur Schaffung, Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung von Grüner Infrastruktur (Grüne-Infrastruktur-Richtlinien – GI RL)

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

international

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
4.1 Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die öffentlich-rechtlichen beziehungsweise privatrechtlichen Voraussetzungen für eine langfristige oder dauerhafte Sicherung des Zuwendungszwecks gewä
4.2 Zuwendungen werden nur für die Erstellung von übergeordneten Plänen, Strategien beziehungsweise Konzepten der grünen Infrastruktur nach Nummer 2 l oder zur Umsetzung von Maßnahmen, die sich aus ei
4.3 Pläne, Strategien und Konzepte

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Förderquote

bis 90%

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareKreativwirtschaft

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus demEFRE/JTF-ProgrammNRWbei Vorhaben zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie bei Vorhaben zur Erstellung oder Aktualisierung entsprechender konzeptioneller beziehungsweise planerischer Grundlagen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent, für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, und Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannte Naturschutzverbände 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Gebietskörperschaften des öffentlichen RechtsEUR50.000 und im ÜbrigenEUR10.000. WerdenEU-Mittel aus demEFRE/JTF-ProgrammNRW2021–2027 eingesetzt, müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens mehr alsEUR200.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung. Bei einer Förderung unter Bezugnahme auf die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen (nicht veröffentlicht) im Fördergebiet des Rheinischen Reviers richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Köln. Anträge auf Förderung mit Mitteln aus demEFRE/JTF-Programm können Sie über dasEFRE-Online-Portal einreichen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG