Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 90%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie teilweise mit Mitteln aus demEFRE/JTF-ProgrammNRWbei Vorhaben zur Sicherung, Wiederherstellung, Schaffung, Entwicklung und Vernetzung von Elementen der grünen Infrastruktur sowie bei Vorhaben zur Erstellung oder Aktualisierung entsprechender konzeptioneller beziehungsweise planerischer Grundlagen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 80 Prozent, für Kommunen, die sich in der Haushaltssicherung befinden, und Trägervereine der Biologischen Stationen, Träger von Naturparken, Stiftungen mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannte Naturschutzverbände 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Bagatellgrenze beträgt bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und anderen Gebietskörperschaften des öffentlichen RechtsEUR50.000 und im ÜbrigenEUR10.000. WerdenEU-Mittel aus demEFRE/JTF-ProgrammNRW2021–2027 eingesetzt, müssen die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben eines Vorhabens mehr alsEUR200.000 betragen. Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme an die zuständige Bezirksregierung. Bei einer Förderung unter Bezugnahme auf die Rahmenrichtlinie zur Umsetzung des Investitionsgesetzes Kohleregionen in Nordrhein-Westfalen (nicht veröffentlicht) im Fördergebiet des Rheinischen Reviers richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Köln. Anträge auf Förderung mit Mitteln aus demEFRE/JTF-Programm können Sie über dasEFRE-Online-Portal einreichen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG