F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
F
Förderly
EntdeckenProgrammeBlogQuellen
Zurück zur Suche
💰 Zuschuss

Bewässerung in Gartenbau und Landwirtschaft

Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

Teilen:
Datenstand: Vor 4 Wochen

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 70%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@lwk.nrw.de
📞
0251 23760
📞
0251 2376521
🔗
www.landwirtschaftskammer.de

Zielgruppen

regional

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltIT & SoftwareLandwirtschaft

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Bewässerungsvorhaben in Gartenbau und Landwirtschaft. Sie bekommen die Förderung für Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz einschließlich der Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aberEUR2,1 Millionen. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR20.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Körperschaften des öffentlichen Rechts einschließlich Gemeinden, Gemeindeverbände und Wasser- und Bodenverbände.
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Nicht gefördert werden
•Technische Einrichtungen nach Nummer 2 dürfen nur nach Vorliegen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung und nur in Regionen gefördert werden, die im langjährigen Mittel von April bis September eine negat

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
info@lwk.nrw.de
📞
0251 23760
📞
0251 2376521
🔗
www.landwirtschaftskammer.de

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Ähnliche Programme

💰 Zuschuss

Justiz (2021–2027)

Europäische Kommission

💰 Zuschuss

Kulturhauptstadt Europas (2020–2033)

💰 Zuschuss

BMEL-Exportförderprogramm

💰 Zuschuss

Programm für den Binnenmarkt, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und die europäischen Statistiken (Binnenmarktprogramm) (2021–2027)

Förderly – Daten basieren auf öffentlichen Informationen der Förderdatenbank des Bundes. Keine Gewähr für Vollständigkeit oder Aktualität.

Impressum·Datenschutz·Quellen