Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Körperschaft des öffentlichen Rechts bei Bewässerungsvorhaben in Gartenbau und Landwirtschaft. Sie bekommen die Förderung für Investitionen zum Neubau und zur Erweiterung von überbetrieblichen Einrichtungen zur Entnahme, Speicherung und Zuleitung von Wasser sowie für Anlagen zur Grundwasseranhebung und Pumpanlagen für Bewässerungszwecke bis zur Übergabestelle an das jeweilige einzelbetriebliche Bewässerungsnetz einschließlich der Kosten für Planung, Beratung und Genehmigungen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal aberEUR2,1 Millionen. Die Bagatellgrenze liegt beiEUR20.000. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG