Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 80%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Verbesserung der Rahmenbedingungen in den Kommunalverwaltungen zur Anpassung an den Klimawandel. Sie erhalten die Förderung für die Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt grundsätzlich bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben in Höhe von maximalEUR55.400. Im Ausnahmefall können höhere Fördersätze bewilligt werden. Richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirkregierung Arnsberg.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG