Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
—
Förderquote
bis 70%
Eigenanteil
—
Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und zur Verbesserung des Hochwasserrisikomanagements. Die Förderung erhalten Sie je nach Vorhaben für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt grundsätzlich 40 Prozent bis 80 Prozent, für Unternehmen 25 Prozent und 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung. Ihren Antrag zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie stellen Sie bis zum 30.10. des vorhergehenden Haushaltsjahres.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG