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💰 Zuschuss

Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergänzung bestehender Alleen

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

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Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
🔗
www.umwelt.nrw.de

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & Software

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Alleen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstförderung beträgtEUR750,00 pro Baum. Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die BagatellgrenzeEUR12.500, für natürliche und juristische PersonenEUR2.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind Gemeinden, Gemeindeverbände sowie natürliche und juristische Personen des Privatrechts.
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft.
•Nicht gefördert wird die Anpflanzung von Obstbäumen an Kreis- und Gemeindestraßen.
•4.1 Zuwendungen dürfen nur bewilligt werden, wenn die öffentlich-rechtlichen beziehungsweise privatrechtlichen Voraussetzungen für einen dauerhaften Erhalt der Allee gewährleistet sind.
•4.2 Die Alleenmindestlänge bei Neupflanzungen soll 300 Meter nicht unterschreiten. Als Neupflanzung gelten auch Anpflanzungen, die nach dem vollständigen Absterben der alten Alleebäume auf Grund von K

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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