Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten zur Schaffung und Erhaltung von Alleen. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Höchstförderung beträgtEUR750,00 pro Baum. Für Gemeinden und Gemeindeverbände beträgt die BagatellgrenzeEUR12.500, für natürliche und juristische PersonenEUR2.000. Stellen Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der zuständigen Bezirksregierung.
§ 44 Landeshaushaltsordnung
Richtlinie Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Anpflanzung von neuen und Ergä