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💰 Zuschuss

Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr sowie zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien

Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 80%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@brms.nrw.de
📞
0251 4113701
📞
0251 41183701
🔗
www.bezreg-muenster.de
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www.brd.nrw.de

Zielgruppen

forschung

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienDigitalisierungEnergie & UmweltForschung & EntwicklungIT & SoftwareMobilität & Logistik

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Vorhaben im Bereich des Luftverkehrs. Sie erhalten die Förderung in 2 Teilbereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Richten Sie Ihren Antrag für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit und des Umweltschutzes bitte vor Beginn Ihres Vorhabens an die Bezirksregierung Düsseldorf, falls Sie Ihren Sitz im Regierungsbezirk Düsseldorf oder Köln haben. Falls Sie Ihren Sitz in den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold oder Münster haben, richten Sie Ihren Antrag bitte an die Bezirksregierung Münster. Planen Sie ein Vorhaben, das größer alsEUR180.000 ist, oder ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, müssen Sie Ihr Vorhaben vor Antragstellung formlos per E-Mail oder postalisch beim für Verkehr zuständigen Ministerium anmelden. Im Fall der Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben legt das Ministerium die bewilligende Stelle fest.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
•Förderfähig sind nur solche Maßnahmen beziehungsweise Gegenstände, die aus Gründen der verkehrspolitischen oder regionalpolitischen Bedeutung, der Bedeutung für den Umweltschutz, für die Flugsicherhei
•Förderfähig sind nur solche Vorhaben, die aus Gründen der verkehrspolitischen oder regionalpolitischen Bedeutung für die Erforschung neuer Luftfahrttechnologien erforderlich oder zweckmäßig sowie mit

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

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Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@brms.nrw.de
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0251 4113701
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