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💰 Zuschuss

Stärkung der künstlerisch-kulturellen Bildung an Schulen im Rahmen desNRWLandesprogramms Kultur und Schule

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

forschungjugendkultursozial

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind kreisfreie Städte und Kreise, in Ausnahmefällen auch große kreisangehörige Städte, sowie Träger genehmigter Ersatzschulen.
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Voraussetzungen für die Bewilligung einer Zuwendung sind:
a) Durchführung außerunterrichtlicher Projekte von Künstlern und Kunstpädagogen in allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen mit einem Umfang von 45 Einheiten (Einheiten à 90 Minuten). Die Projek
b) Darstellung des Projektes,

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareKreativwirtschaftSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen desNRWLandesprogramms Kultur und Schule die künstlerisch-kulturelle Bildung an Schulen. Sie erhalten die Förderung für die Tätigkeit von Künstlern und Künstlerinnen sowie Kunstpädagogen und Kunstpädagoginnen in Angeboten außerhalb des Unterrichts von allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 80 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedochEUR3.375 je Projekt. Ihren Antrag richten Sie bis spätestens zum 31.5. des Jahres, in dem das Schuljahr beginnt, an die zuständige Bezirksregierung.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG