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💰 Zuschuss

Aktionsprogramm „Hilfen in Wohnungsnotfällen“

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Aktuell

Förderbetrag

—

Förderquote

bis 90%

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
poststelle@mags.nrw.de
📞
0211 8555
📞
0211 8553211
🔗
www.mags.nrw

Zielgruppen

migrantensozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Projekten und Konzepten zur Weiterentwicklung der Wohnungsnotfallhilfe im Rahmen folgender Handlungsfelder: Die Förderung erhalten Sie für Projekte mit folgenden Förderschwerpunkten: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Laufzeit der Projekte von normalerweise 2, maximal jedoch 3 Jahren. Die Gesamtkosten von Beratungen dürfen maximalEUR16.000 betragen. Die Bagatellgrenze beträgtEUR2.000, bei kommunalen TrägernEUR12.500. Ihren Antrag stellen Sie im jeweiligen Haushaltsjahr bis spätestens zum 31.1. beziehungsweise 31.7. beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt sind
•Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Es werden nur Projekte gefördert, die auf vorhandenen Angeboten oder Strukturen aufbauen und deren Effektivität und Effizienz verbessern. Das bestehende örtliche Hilfesystem in Wohnungsnotfällen, die
•Die Laufzeit der Projekte ist auf zwei, maximal drei Jahre zu befristen. Für Beratungsprojekte beträgt die maximale Laufzeit ein Jahr mit einer begrenzten Zahl von Beratungstagen.
•Die Bedarfslagen der unterschiedlichen Zielgruppen der Wohnungsnotfallhilfe sind bei allen Maßnahmen angemessen zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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poststelle@mags.nrw.de
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0211 8555
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0211 8553211
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