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🛡️ Bürgschaft

Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen – Bürgschaft ohne Bank

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauensenioren

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind
Die Bürgschaft ohne Bank ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
Von der Förderung ausgeschlossen sind Sanierungskredite.
(1) Ansprüche aus der Bürgschaft können geltend gemacht werden, wenn
a) die Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers durch Zahlungseinstellung, durch Eröffnung des Verfahrens nach der Insolvenzordnung oder durch Abgabe der Vermögensauskunft gemäß § 802c ZPO oder auf sonst

Details

Förderart

🛡️ Bürgschaft

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Etabliert (5+ Jahre)Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

Bauwesen & ImmobilienBranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & Software

Beschreibung

Mit ihrem Angebot „Bürgschaft ohne Bank“ unterstützt die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen Sie durch Bürgschaften. Sie erhalten die Bürgschaft, bevor Sie mit Ihrer Hausbank verhandeln. Die Förderung erhalten Sie für folgende Finanzierungsvorhaben: Sie erhalten die Förderung durch Übernahme einer Ausfallbürgschaft. Der Umfang der Bürgschaft beträgt bis zu 80 Prozent des Kreditbetrags, maximal jedochEUR250.000. Die Laufzeit beträgt maximal 15 Jahre. Bei Programmkrediten der öffentlichen Hand und gewerblichen Baufinanzierungen können Sie auch eine längere Laufzeit in Anspruch nehmen. Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn der Maßnahme direkt bei der Bürgschaftsbank Nordrhein-WestfalenGmbH.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG