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💰 Zuschuss

Gründungsstipendium.NRW

Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE)

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Datenstand: Aktuell

Zielgruppen

frauenregional

Besonderheiten & Hinweise

Antragsberechtigt sind Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die sich durch die Gründung eines innovativen Unternehmens selbstständig machen wollen oder in den zurückliegenden 12 Monaten ein innov
Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:
Die Förderung ist ausgeschlossen
Voraussetzung für die Förderung ist die schriftlich begründete Empfehlung durch ein von der bewilligenden Stelle akkreditiertes Gründungsnetzwerk (Anlage 1) und die Gewährleistung einer projektbegleit
Das betreuende Netzwerk empfiehlt die antragstellenden Gründerinnen und Gründer eines Teams aufgrund des schriftlichen Vorschlags einer qualifizierten Jury. Die Jury wird von dem Netzwerk berufen und

Details

Förderart

💰 Zuschuss

Bearbeitungszeit

ein Kind bekommt, auch für bis zu 15 Monate

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Gründung (0–1 Jahr)Idee / VorgründungWachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Klein (10–49 Mitarbeiter)Mikro (1–9 Mitarbeiter)Mittel (50–249 Mitarbeiter)Einzelunternehmer/in

Branchen

BranchenübergreifendDigitalisierungEnergie & UmweltHandelIT & SoftwareProduktion & Industrie

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie als Existenzgründerin und Existenzgründer bei innovativen Gründungsvorhaben. Sie erhalten die Förderung für Sie erhalten die Förderung als Zuschuss beziehungsweise Stipendium für bis zu 12 Monate, als Stipendiatin, die in der Projektlaufzeit ein Kind bekommt, auch für bis zu 15 Monate. Die Höhe des Zuschusses beträgtEUR1.200 pro Monat je Gründerinnen und Gründer. Im Rahmen von Teams können maximal 3 Gründerinnen und Gründer gefördert werden. Die Höchstförderung beträgt damitEUR14.400 je Gründerin und Gründer (bei verlängerten Stipendien für Gründerinnen mit Kind bis zuEUR18.000) undEUR43.200 je Team. Reichen Sie bitte Ihren Antrag vor dem Ablauf von 12 Monaten seit Ihrer Gewerbeanmeldung oder dem Eintrag in das Handelsregister bei einem zertifizierten Gründungsnetzwerk ein.

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG