Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“,EU- und Landesmitteln, wenn Sie dauerhaft landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten nutzen. Sie erhalten die Förderung für bestimmte landwirtschaftlich genutzte Flächen in benachteiligten Gebieten (Ausgleichszulagengebiet) ) in Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Ertragsmesszahl und dem Fördergebiet und liegt zwischenEUR25,00 undEUR75,00 pro Hektar. Die Bagatellgrenze beträgtEUR250,00. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum jeweiligen Antragstermin für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von landwirtschaftlic
Richtlinie sowie auf der Grundlage folgender Normen in der jeweils geltenden Fassung: a) Ve