Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) bei Maßnahmen zur Unterstützung einer beständigen Entwicklung der Forstwirtschaft. Sie erhalten die Förderung für Vorhaben in folgenden Bereichen: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art Ihrer Maßnahme. Die Bagatellgrenze für Antragstellende des Körperschaftswaldes liegt für alle Maßnahmen beiEUR12.500. Für alle übrigen Antragstellenden liegt die Bagatellgrenze für Maßnahmen des Wegebaus beiEUR2.500, für Einkommensverlustprämien im Bereich Erstaufforstung beiEUR1.000 und für alle übrigen Maßnahmen beiEUR500,00. Die Bagatellgrenze gilt nicht für Bodenbeprobungen im Zusammenhang mit Bodenschutzkalkungen. Stellen Sie Ihren Antrag bitte beim örtlich zuständigen Regionalforstamt des Landesbetriebes Wald und Holz Nordrhein-Westfalen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG