Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Ausbildung in ausgewählten Gesundheitsfachberufen. Gefördert werden die Ausgaben des Schulträgers, die durch Schulgeld von den Auszubildenden aufgebracht werden, im Rahmen der Ausbildung von: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt 100 Prozent des zum 31.12.2017 erhobenen monatlichen Schulgeldes. Der Förderhöchstbetrag hängt von der Anzahl der besetzten Ausbildungsplätze pro Monat ab. Ihren Antrag stellen Sie bitte an die zuständige Bezirksregierung.
Richtlinie Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Ausbildungen in d
Richtlinie und den §§ 23