Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit Mitteln der Europäischen Union Sie als landwirtschaftlichen Betrieb, der Dauergrünlandflächen in Gebieten mit umweltspezifischen Einschränkungen bewirtschaftet, durch einen Ausgleich für Ihre Mehrausgaben für die Bewirtschaftung der Flächen sowie die mit den umweltspezifischen Nutzungseinschränkungen verbundenen weiteren wirtschaftlichen Belastungen. Sie erhalten die Förderung in folgender Fördergebietskulisse: Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt in Natura-2000-GebietenEUR95,00 je Hektar und in KohärenzgebietenEUR135,00 je Hektar. Die Prämie erhöht sich je Hektar bei folgenden Festsetzungen: Die Bagatellgrenze beträgtEUR95,00 beziehungsweise 1 Hektar. Richten Sie Ihren Antrag bitte bis zum 15.5. für das laufende Jahr elektronisch an die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG