Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie gemeinsam mit dem Bund bei der Finanzierung von Investitionen in Sie bekommen die Förderung vor allem für Investitionen, die der Schaffung, Modernisierung, Umstrukturierung oder Ausstattung notwendiger und funktionstüchtiger Werkstätten, Unterrichtsräume, Verwaltungsräume und sonstiger Räumlichkeiten dienen. Sie bekommen die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt Das Antragsverfahren ist mehrstufig. Erstanlaufstelle ist die Handwerkskammer beziehungsweise Industrie- und Handelskammer. Diese zeigt dann das Vorhaben bei der zuständigen Bezirksregierung an. Die zuständigen Bezirksregierungen leiten die Anzeigen (bei Projekten abEUR1 Million) und zusätzlich die Projekt-Erhebungsbögen (bei Projekten unterEUR1 Million) mit einer Stellungnahme der Landes-Gewerbeförderungsstelle (LGH) an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen weiter. Nach positivem Votum und in Abstimmung mit dem Ministerium bekunden die Bezirksregierungen gegenüber dem Bund (Bundesinstitut für BerufsbildungBIBBoder Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBAFA) das Förderinteresse des Landes, verbunden mit der Bitte zur fachlichen Prüfung durch einen Gutachter. Anzeigen und Anträge zur Kofinanzierung des Bundes sind gesondert beim Bundesinstitut für Berufsbildung und/oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zu stellen. Weitere Informationen erteilt auch die für Sie zuständige Bezirksregierung, Dezernat 34.
Richtlinie Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- u