Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderbetrag
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Förderquote
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Eigenanteil
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Antragsfrist
Laufend
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie bei Maßnahmen der Struktur- und Dorfentwicklung im ländlichen Raum. Sie erhalten die Förderung für folgende Vorhaben: Außerdem können Sie eine Förderung für Kleinprojekte zur Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien mit förderfähigen Gesamtkosten von höchstensEUR20.000 erhalten. Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Art der Antragstellerin oder des Antragstellers und von Art und Umfang der Maßnahme. Stellen Sie Ihren Antrag bitte im Rahmen von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen über die Antragsplattform bei der zuständigen Bezirksregierung, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
§ 25 Abs. 1 TTDSG
§ 3 Abs. 1 EGovG