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💰 Zuschuss

Meisterprämie Nordrhein-Westfalen

Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

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Datenstand: Vor 27 Tagen

Förderbetrag

—

Förderquote

—

Eigenanteil

—

Antragsfrist

Laufend

Originalquelle ↗

Kontakt

📧
datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
📧
weidner@lgh.de
📞
0211 30108382
🔗
xn--meisterprmie-ocb.nrw

Zielgruppen

sozial

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geeignete Phasen

Frühphase (1–3 Jahre)Wachstum (3–5 Jahre)

Unternehmensgrößen

Mittel (50–249 Mitarbeiter)

Branchen

BildungDigitalisierungEnergie & UmweltGesundheit & MedizinHandwerkIT & SoftwareSozialunternehmen

Beschreibung

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie durch eine Prämie in Höhe vonEUR2.500, wenn Sie erfolgreich Ihre Meisterprüfung im Handwerk abgelegt haben. Sie erhalten die Förderung im Zeitraum vom 1.7.2023 bis zum 31.12.2027. Gefördert werden außerdem Ausgaben der Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerkse.V.(LGH), die im Rahmen der Umsetzung der Meisterprämie entstehen. Die Förderung erfolgt als Zuschuss an die LGH, die die Prämie an Sie als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister ausreicht. Die Höhe der Förderung beträgt Als Handwerksmeisterin oder Handwerksmeister stellen Sie Ihren Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bitte ausschließlich online bei der LGH. Die LGH richtet ihren Antrag für die jeweiligen Durchführungs- und Bewilligungszeiträume an die Bezirksregierung Düsseldorf.

Besonderheiten & Hinweise

•Antragsberechtigt ist die Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerkse.V.(LGH), die die Prämie an die Handwerksmeisterinnen und Handwerksmeister ausreicht.
•Die Ausreichung der Meisterprämie ist an bestimmte Bedingungen geknüpft:
•Die Anerkennung der Zahlung einer Meisterprämie ist an folgende Voraussetzungen gebunden:
•4.1 Für die LGH gelten sowohl für die mit der Abwicklung der Prämierung verbundenen Ausgaben als auch für die Prämierung selbst die Bestimmungen nach Nummer 1 derVVzu § 44LHO.
•4.2 Auszahlungsvoraussetzung für die Prämierte beziehungsweise den Prämierten sind folgende Bestimmungen:

Rechtsgrundlagen

§ 25 Abs. 1 TTDSG

§ 3 Abs. 1 EGovG

Originalquelle ↗

Kontakt

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datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de
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weidner@lgh.de
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0211 30108382
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